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Preise / Angebote

Preise in Euro pro Tag für bis zu 2 Personen Sommer 
ohne Aktiv-Card
Sommer  inklusive Aktiv-Card Winter
Appartement "Baichlstein / Frauenspitze"
ca. 50 qm (1-5 Pers.)
ab 66,00 ab 69,00 ab 77,00
Appartement "Mittagspitze"
ca. 25 qm ( 1-3 Pers.)
ab 56,00 ab 59,00 ab 64,00
 

Die Tourismusabgabe von € 1,90 pro Person und Nächtigung wird separat in Rechnung gestellt.
Kinder unter 15 Jahre sind von der Taxe befreit.

     
Zusatzkosten/Ermäßigungen:      
Jede weitere Person 14,00 14,00 14,00
Kinder 5 bis 8 Jahre 9,00 9,00 9,00
Kinder bis 4 Jahre             5,00                       5,00                       5,00
pro Hund (ohne Futter)             10,00                       10,00                       10,00   

Zuzüglich der Endreinigung, je nach Appartement.

Bitte beachten Sie dass vor Ort nur Barzahlung möglich ist. Im Ort befindet sich ein Bankomat der Raiffeisenbank. Es besteht auch die Möglichkeit kurz vor Ihrer Anreise den Betrag auf unser Konto zu überweisen.

Im Preis enthalten: 13% Umsatzsteuer, kostenlose Nutzung von W-LAN in jeder Wohnung, Bettwäsche, Handtücher und Parkplatz.

Lechtal Aktiv-Card:

Während der Sommersaison (den genauen Zeitraum entnehmen Sie bitte dem beigefügten Link) ist die Lechtal Aktiv-Card im Appartementpreis inkludiert. Mit der Aktiv-Card können Sie folgende Leistungen ermäßigt bzw. kostenlos in Anspruch nehmen:

Buchungsinformationen/Stornobedingungen

Covid-19:

Für Ihren Urlaub in unserem Haus, gelten die zu dieser Zeit vorgegebenen Corona-Maßnahmen.

Aktuelle Regelungen, Verordnungen u.dgl. finden sie hier: https://www.willkommen.tirol/

Sollte eine Anreise aufgrund von Covid-19 durch Grenzschließung in Österreich oder im Heimatland des Gastes, behördlich verhängte Schließungen der Unterkünfte, oder einem Lockdown mit Reiseverbot nicht möglich sein, sind die Stornobedingungen hinfällig. Sie erhalten dann selbstverständlich ihre Anzahlung zur Gänze zurück, oder können diese für einen späteren Urlaub bei uns gutschreiben lassen.

Reiserücktrittsversicherung:

Und wenn der geplanten Reise etwas dazwischen kommt:

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Versicherung, oder z. B. bei "Europäische Reiseversicherung" 

Anzahlung:

Bei Ihrer Buchung stellen wir eine Anzahlung in Rechnung. Diese ist innerhalb von 14 Tagen spesenfrei an uns zu bezahlen.

Österreichisches Hotelreglement Stornobedingungen:

 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag

  1. Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.
  2. Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises von 40 % zu bezahlen. Die Stornoerklärung muss bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.
  3. Der Beherberger hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 18 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
  4. Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben) dagegen der Raum (die Räume) bis spätestens 12 Uhr des folgenden Tages reserviert.
  5. Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der Beherberger muss jedoch in Abzug bringen, was er sich infolge Nichtbeanspruchung seines Leistungsangebotes erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Bis 3 Monate vor Absage fallen keine Stornogebühren an, bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 %, bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % und in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.
  6. Dem Beherberger obliegt es, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume den Umständen entsprechend zu bemühen (§ 1107 ABGB).